Rechtsprechung
BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (3. Fall)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Anspruch auf Provision bei Vermittlung des Mietvertrages
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines Provisionsanspruchs eines Wohnungsmaklers; Rechtliche Konsequenzen der Aktivitäten des Vormieters bei der Nachmietersuche für den Leistungsanspruch eines Maklers wegen Wohnungsvermittlung; Voraussetzungen der rechtlichen ...
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Maklerprovision (1)
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsausschluss bei Vermittlung unter Mitwirkung von Dritten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Maklerprovision bei Einschaltung des bisherigen Mieters als Vermittlungsgehilfen
- Judicialis
WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (3. Fall)
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
WoVermG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Fall 3
Kein Provisionsanspruch des Wohnungsvermittlers bei Identität seines für ihn tätigen Mitarbeiters und den einen Nachmieter suchenden Mieter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WoVermittG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 3
Anspruch des Wohnungsvermittlers auf Provision - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Provision, wenn bisheriger Mieter für Makler tätig wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hilfe vom bisherigen Mieter - kein Provisionsanspruch für Makler
- advogarant.de (Kurzinformation)
Provision für Wohnungsvermittler bei Vermittlung der Mietwohnung eines Mitarbeiters
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Mitarbeiter des Maklers
- wgk.eu (Leitsatz und Auszüge)
Provisionsanspruch: bisheriger Mieter als Erfüllungsgehilfe des Maklers
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Maklerprovision bei Tätigwerden des bisherigen Mieters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter vermietet als Mitarbeiter des Maklers Wohnung selbst: Keine Provision! (IMR 2006, 29)
Verfahrensgang
- AG München, 20.01.2005 - 272 C 35440/04
- LG München I, 15.09.2005 - 31 S 4814/05
- BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 729
- MDR 2006, 860
- NZM 2006, 386
- NZM 2008, 19
- ZMR 2006, 621
- VersR 2006, 926
- WM 2006, 1590
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.2003 - III ZR 299/02
Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung mit dem Verwalter
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
a) Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Urteile vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/04 - NJW 2004, 286, 287 [Gehilfe des Wohnungsvermittlers als bisheriger Verwalter der Wohnung] und vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394 [WEG-Verwalter als Wohnungsvermittler]), bezweckt das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, allgemein die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben. - BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04
Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über …
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
Die Revision, die darauf verweist, dass der Nachweismakler "nur den Kontakt" zwischen den Parteien des späteren Hauptvertrages herzustellen habe, berücksichtigt im Übrigen nicht, dass die vom Makler nachzuweisende Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages einen abschlussbereiten Vermieter voraussetzt (Senatsurteil BGHZ 161, 349, 355 m.w.N.). - BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03
Provisionsanspruch des Wohnungsvermittlers/-verwalters
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
a) Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Urteile vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/04 - NJW 2004, 286, 287 [Gehilfe des Wohnungsvermittlers als bisheriger Verwalter der Wohnung] und vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394 [WEG-Verwalter als Wohnungsvermittler]), bezweckt das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, allgemein die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben. - BGH, 09.03.2006 - III ZR 151/05
Provisionspflicht einer Wohnungsvermittlung
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
Die Entstehungsgeschichte der Norm verdeutlicht, dass diese Änderung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG eine flankierende Maßnahme zu dem ebenfalls neuen § 4a WoVermittG über die Unwirksamkeit von Abstandszahlungen und vergleichbaren Vereinbarungen darstellen sollte (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2006 - III ZR 151/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- AG Hamburg-Altona, 27.05.2008 - 316 C 409/07
Objektvorkenntnis schließt Maklerprovision aus
Ebenso wie ein Provisionsanspruch ausscheidet, wenn der Mieter oder Vermieter ein Mitarbeiter des Maklers ist (so ausdrücklich BGH, Urt.v. 9.3.2006, NJW-RR 2006, S. 729 [BGH 09.03.2006 - III ZR 235/05] ) oder ein Gehilfe des Maklers die vermittelte Wohnung verwaltet (…so ausdrücklich BGH, Urt.v. 2.10.2003, NJW 2004, S. 286, 287 [BGH 02.10.2003 - III ZR 5/03] ).Außerdem soll die Markttransparenz auf dem Gebiet der Wohnungsvermittlung verhindern, dass Wohnungsvermittler Entgelte fordern, obwohl eine echte Vermittlungstätigkeit nicht vorliegt (BGH, Urt.v. 9.3.2006, a.a.O.).
- AG München, 29.04.2010 - 282 C 33538/09
Tätig auf zwei Seiten…
(BGH, 3. Zivilsenat, Urteil vom 9.3.2006, Aktenzeichen III ZR 235/05, NJW-RR 2006, 729 ff, BGH, 3. Zivilsenat, Urteil vom 13.3.2003, Aktenzeichen III ZR 299/02, NJW 2003, 1393 ff).